Erbrecht in Deutschland: Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten

Erbrecht in Deutschland: Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten

Erbrecht BGB – Die gesetzlichen Grundlagen

Was regelt das BGB zum Erbrecht?

Das Erbrecht ist im fünften Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 1922 bis 2385 BGB geregelt.

Es bestimmt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht — und es betrifft jeden: als künftigen Erblasser, als Erben oder als Pflichtteilsberechtigten.

Das Erbrecht ist, wie das Eigentum in Art. 14 Grundgesetz, verfassungsrechtlich geschützt. Geschützt sind nicht nur das Privaterbrecht und die Privaterbfolge als solche, sondern als Teil der Privatautonomie auch das Recht des Erblassers, die Erbfolge, seine Erben zu bestimmen.

Ein zentraler Grundsatz, den viele nicht kennen: Mit dem Erbfall geht der Nachlass, mithin das gesamte Vermögen des Erblassers mit allen Aktiva und Passiva ohne Trennung nach Art und Umfang der Gegenstände auf den Erben oder die Erben über. Dieser Übergang des Nachlasses geschieht unmittelbar, ohne dass es eines Übertragungsaktes bedarf.

Das bedeutet: Es wird nicht nur positives Vermögen vererbt — Wer erbt, erbt auch Schulden. Wer das nicht weiß und die Erbschaft nicht rechtzeitig ausschlägt, haftet persönlich mit seinem Vermögen.

Hier hilft ein Anwalt: Als im Erbrecht schwerpunktmäßig tätige Rechtsanwältin prüfe ich für Sie die Rechtsfolgen des Erbfalls, ermittle Ihre Erbquote und kläre, welche Rechte und Pflichten Sie als Erbe treffen.

Die Ausschlagung kann, muss aber nicht der richtige Weg sein. Hierzu bedarf es einer gründlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall, für die man sich so viel Zeit nehmen muss, wie möglich und nötig. Ich prüfe für Sie sorgfältig, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen — und welche davon in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind.

Erbrecht Erbfolge ohne Testament – Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist

Aufgrund des Vorrangs des Erblasserwillens kommt es nur dann zur gesetzlichen Erbfolge, wenn der oder die Erben nicht abschließend durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) bestimmt wurden. Aus diesem Grunde kommt es zur gesetzlichen Erbfolge lediglich in folgenden Fällen: Es gibt weder ein Testament noch einen Erbvertrag oder die letztwillige Verfügung ist unwirksam, z.B. formunwirksam.

Typische Probleme im Erbrecht ohne Testament sind: Entstehung einer Erbengemeinschaft, Konflikte innerhalb der Familie, unklare Verteilung von Nachlass und Erbschaft sowie Schwierigkeiten bei Immobilien im Erbrecht. Es ist daher dringend zu empfehlen, bereits zu Lebzeiten klare Verträge und Verfügungen, ggf. auch Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge, zu schaffen, um das Vererben zu gestalten und Streit in der Familie zu vermeiden.

Erbrecht Reihenfolge

In welcher Reihenfolge erben Verwandte?

Die verwandten Erben werden in Ordnungen eingeteilt, §§ 1924 ff. BGB, deren Systematik dahingehend geregelt ist, dass kein Angehöriger einer nachfolgenden Ordnung zur Erbfolge berufen ist, solange ein Verwandter der Familie einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, § 1930 BGB.

Die ersten 3 Ordnungen im Überblick:

  • Erben 1. Ordnung sind gem. § 1924 Abs. 1 BGB die Abkömmlinge des Erblassers, d. h. die Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Urenkel usw.
  • Erben 2. Ordnung sind gem. § 1925 Abs. 1 BGB die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, d. h. die Geschwister, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten des Erblassers.
  • Erben 3. Ordnung sind gem. § 1926 Abs. 1 BGB die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, d. h. Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers.

Gem. § 1930 BGB erben Verwandte einer nachfolgenden Ordnung erst dann, wenn kein einziger Verwandter der vorgehenden Ordnung vorhanden ist. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein einziger Enkel des Erblassers dessen Eltern und Geschwister verdrängt.

Was ich für Sie tue: Ich ermittle für Sie die gesetzliche Erbfolge, kläre Ihre Erbquote und erläutere Ihnen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, damit Sie die Sach- und Rechtslage kennen und die Folgen daraus beurteilen können.

 

Gesetzliche Erbfolge Ehegatte Kinder - Wie viel erbt der Ehegatte neben den Kindern?

Gem. § 1931 Abs. 1 BGB erbt neben den Verwandten des Erblassers auch der überlebende Ehegatte. Die Erbquote des Ehegatten und sein Erbe hängt vom Güterstand ab:

Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand):

Damit der während der Ehe erzielte Zugewinn des Verstorbenen zugunsten des überlebenden Ehegatten berücksichtigt werden kann, wird der gesetzliche Erbteil gem. §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB pauschal um ein weiteres Viertel erhöht (sogenannte „erbrechtliche Lösung"). Dies bedeutet, dass der Ehegatte im Erbrecht in Deutschland neben Erben der 1. Ordnung zu einer Quote von ½ und neben Verwandten der 2. Ordnung sowie neben Großeltern zu einer Quote von ¾ als Erbe berufen ist.

Bei Gütertrennung:

Bestand beim Erbfall Gütertrennung, liegt die gesetzliche Erbquote für den Ehegatten neben Erben der 1. Ordnung grundsätzlich nur bei ¼ und neben Verwandten der 2. Ordnung sowie neben Großeltern bei ½. Eine Besonderheit gilt jedoch, wenn der Erblasser neben seinem Ehegatten von einem oder zwei Kindern beerbt wird. In diesem Fall erben der Ehegatte sowie die Kinder des Erblassers zu jeweils gleichen Teilen.

Wichtig — Erbrecht bei Trennung und Scheidung: Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus auf Haushaltsgegenstände gemäß § 1932 BGB ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Wer sich in einem laufenden Scheidungsverfahren befindet, sollte daher dringend prüfen, ob und wie das Erbrecht des Ehegatten noch besteht.

Taktischer Hinweis — die taktische Ausschlagung: Bei Bestehen einer Zugewinngemeinschaft prüfe ich als Ihre Anwältin, ob die güterrechtliche Lösung, d.h. eine taktische Ausschlagung und die Geltendmachung des Pflichtteils in Höhe von 1/8 kombiniert mit der Geltendmachung des tatsächlichen Zugewinnausgleichs in voller Höhe für den überlebenden Ehegatten von Vorteil ist, was sich dann empfiehlt, wenn der Erblasser in der Ehezeit einen hohen Zugewinn erzielt hat. Diese Möglichkeit ist vielen Erben unbekannt — und kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Vorsicht: Die gesetzliche Ausschlagungsfrist — was viele nicht wissen

Ein häufiger und folgenschwerer Fehler: Erben wissen nicht, dass sie die Erbschaft ausschlagen können — und, dass dafür eine strikte Frist gilt.

Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.

Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

Wer diese Frist versäumt, gilt als Erbe — mit allen Schulden des Erblassers.

Hier hilft ein Anwalt: Ich prüfe für Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist und stelle sicher, dass die Frist gewahrt wird. Weiter zeige ich Ihnen auf, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um eine Haftungsbeschränkung auf das geerbte Vermögen zu erreichen.

Erbrecht mit Testament und Erbvertrag

Kann ich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?

Ja – und das ist in vielen Fällen dringend zu empfehlen. Die Testierfreiheit des Erblassers umfasst insbesondere das Recht, eine Person oder mehrere Personen als Erben einzusetzen (§ 1937 BGB), Verwandte oder den Ehegatten zu enterben (§ 1938 BGB), Vermächtnisse zuzuwenden (§ 1939 BGB), Auflagen anzuordnen (§ 1940 BGB) u.a..

Durch ein Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilen. Sie können bestimmen, wer Ihr Erbe wird, wer ein Vermächtnis erhält oder wer enterbt werden soll.

Was ich für Sie tue: Erbrechtliche Gestaltungen und Verfügungen werden leider meist statisch und nicht dynamisch gesehen. Der Inhalt eines Testaments gibt die getroffenen Regelungen gleichsam, wie eine Fotografie wieder. Das Leben ist jedoch ein Film und keine Fotografie. Daher bedarf das einmal errichtete Testament einer fürsorgenden Kontrolle und nötigenfalls einer Aktualisierung. Ich gestalte Ihr Testament rechtssicher, prüfe bestehende Verfügungen auf ihre Wirksamkeit und begleite Sie bei späteren Anpassungen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert.

Was ist, wenn das Testament unklar formuliert ist?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte im Erbrecht in der Familie. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt: Bei der Testamentsauslegung ist vor allem der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften. Gelingt dies trotz Auswertung aller möglicherweise dienlichen Umstände jedoch nicht, muss sich der Richter notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht.

Ein schlecht formuliertes Testament führt also zu Streit in der Familie, zu Gerichtsverfahren und möglicherweise zu Ergebnissen, die der Erblasser nie gewollt hat.

Hierzu muss man wissen: Die gesetzliche Erbfolge kommt auch dann zur Anwendung, wenn das Testament unwirksam ist — etwa, weil es nicht den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht. Ein formunwirksames Testament ist wertlos.

Testament oder Erbvertrag — was ist der Unterschied?

Das Testament im Erbrecht in Deutschland ist die flexibelste Form der Verfügung von Todes wegen. Es ermöglicht dem Erblasser, den eigenen Nachlass individuell zu regeln und die Erben selbst zu bestimmen.

Der Erbvertrag im Erbrecht in Deutschland ist eine besonders bindende Form der Nachlassregelung. Gemäß § 2276 BGB kann er nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsbeteiligten geschlossen werden. Im Gegensatz zum Testament wird der Erbvertrag zwischen mehreren Personen geschlossen und ist im BGB rechtlich stark verankert.

Ein wichtiger Unterschied: Der Erbvertrag schützt Vereinbarungen bereits zu Lebzeiten vor einseitigen Änderungen — das Testament hingegen kann der Erblasser jederzeit allein widerrufen.

Hier hilft ein Anwalt: Ich berate Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Testaments oder Erbvertrags — unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und der steuerlichen Auswirkungen.

Erbfolge mit Testament Pflichtteil – Grenzen der Testierfreiheit

Kann ich meine Kinder komplett enterben?

Nein, die Testierfreiheit hat Grenzen. Das Pflichtteilsrecht sichert den nahen Angehörigen des Verstorbenen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass für den Fall, dass der Erblasser sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Damit wird durch das Pflichtteilsrecht ein Ausgleich zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge herbeigeführt.

Pflichtteilsberechtigte sind gem. § 2303 Abs. 1 BGB nur Abkömmlinge des Erblassers. Nach § 2303 Abs. 2 BGB auch der Ehegatte und die Eltern des Erblassers, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Sofern Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge berufen sind, kann ein Elternteil des Erblassers den Pflichtteil nicht beanspruchen.

Erbrecht Pflichtteil – Der Pflichtteilsanspruch

Wie hoch ist der Pflichtteil und welche Rechte hat ein Pflichtteilsberechtigter?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Pflichtteilsrecht führt im Ergebnis nur zu einem Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen den oder die Erben. Das ergibt sich aus § 2301 Abs. 1 S. 2 BGB, da hiernach der Pflichtteil in der Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils besteht.

Welche Rechte hat der Pflichtteilsberechtigte? Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht schutzlos er ist gesetzlich im BGB geschützt durch folgende Ansprüche:

Auskunftsanspruch:

Der Erbe hat auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis zu erteilen (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB). Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten muss der Erbe dieses Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufnehmen lassen (§ 2314 Abs. 1 S. 3 BGB). Er kann auch zuerst ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis fordern und sodann noch ein notarielles Nachlassverzeichnis beanspruchen.

Wertermittlungsanspruch:

Der Pflichtteilsberechtigte kann nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird.

Die Kosten der Auskunft und der Wertermittlung fallen dem Nachlass zur Last, § 2314 Abs. 2 BGB.

Was ist für Sie tue: Ich setze Ihren Auskunfts- und Pflichtteilsanspruch für Sie durch — außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich.

Erbrecht Pflichtteil – Der Pflichtteilsergänzungsanspruch:

Was ist, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat?

Das ist ein häufiger Streitpunkt in der Familie– und viele wissen nicht, dass sie trotzdem Ansprüche haben können. Das Pflichtteilsrecht im Erbrecht und die damit verbundenen Rechte des Pflichtteilsberechtigten und Pflichten der Erben sind häufig der zentrale Streitpunkt im Erbrecht und in der Familie.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten angeordnet, dass bestimmte Schenkungen vor dem Tod des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung im Rahmen des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 BGB) zu berücksichtigen sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt und dadurch den pflichtteilsrelevanten Nachlass reduziert und so den Pflichtteil entwertet.

§ 2325 Abs. 3 BGB sieht heute eine gleitende „Pro-Rata" Lösung vor: Die Schenkung wird nur noch dann mit 100 % berücksichtigt, wenn sie im letzten Jahr vor dem Erbfall erfolgt ist. Für jedes vorangehende Jahr vor dem Erbfall wird der Wertansatz um 1/10 reduziert.

Soweit eine Schenkung an den Ehegatten erfolgt ist, beginnt die 10 Jahresfrist nicht vor der Auflösung der Ehe an zu laufen, § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB.

Hier hilft ein Anwalt: Ich prüfe für Sie, welche Schenkungen in welcher Höhe noch zu berücksichtigen sind und mache Ihre Ansprüche geltend — auch wenn der Nachlass auf den ersten Blick gering erscheint. Die im Erbrecht schwerpunktmäßig tätigen und erfahrenen Anwälte sind Experten auf diesem Gebiet und die geeigneten Juristen, die den Pflichtteilsberechtigten dabei unterstützen, seine Rechte zu erfahren, sie geltend zu machen und seine Rechte umfassend außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Erbrecht Pflichtteil — als verpflichteter Erbe

Was ich für Sie tue

Ich prüfe für Sie, ob der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Fehler bei der Nachlassermittlung und der Nachlassbewertung — insbesondere bei Immobilien im Erbrecht — sind häufig und können den Anspruch erheblich beeinflussen.

Erbrecht – Besondere Herausforderungen

Erbengemeinschaft: Was passiert, wenn mehrere Personen erben?

Der Erbe kann als Alleinerbe oder zusammen mit anderen natürlichen oder juristischen Personen zum Miterben berufen sein. Bis zur Auseinandersetzung der aus den Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ist der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. Bei einer Erbengemeinschaft erbt jeder Miterbe (nur) einen seiner Erbquote entsprechenden Teil am gesamten Nachlass und nicht einen frei veräußerlichen Bruchteil an den einzelnen Nachlassgegenständen. Es handelt sich um eine sogenannte Gemeinschaft zur gesamten Hand, weil keiner der Miterben über einzelne Nachlassgegenstände verfügen kann (§ 2033 Abs. 2 BGB).

Oftmals ist die Erbengemeinschaft konfliktanfällig. Es treffen unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen aufeinander und es kommt zum Streit in der Familie, wenn der Erblasser es versäumt hat, zu Lebzeiten durch klare Regelungen in seinem Testament z.B. durch eine Teilungsanordnung, oder eine Teilungsanordnung mit Vorausvermächtnis oder mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung dem Entstehen eines Streits vorzubeugen.

Hier hilft ein Anwalt: Ich unterstütze Sie bei der Konfliktlösung und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft — außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich. Ich helfe Ihnen, die Erbengemeinschaft zu einem geordneten Abschluss zu bringen.

Erbrecht Haus - Was passiert im Erbrecht mit den Immobilien?

Immobilien im Nachlass sind einer der häufigsten Konfliktpunkte — besonders, wenn mehrere Erben vorhanden sind.

Befinden sich im Erbfall Grundstücke im Nachlass, werden sie mit dem Verkehrswert angesetzt. Der steuerliche Wert ist ohne Bedeutung für die Pflichtteilsberechnung. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind drei Verfahren möglich: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Die Immobilien im Nachlass sind oftmals eine Herausforderung. Besteht eine Erbengemeinschaft, muss sie sich über die Verwaltung und eventuelle Veräußerung einigen. Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Geld, was die Erben unter Umständen zur Veräußerung der Immobilie zwingen kann.

Hier hilft ein Anwalt: Bei der Ermittlung des geeigneten Bewertungsverfahrens der Immobilien, der Überprüfung der gutachterlichen Aussagen und der Beurteilung der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten berate ich Sie umfassend. 

Erbschaftssteuer – Wann entsteht sie und wie kann man durch Planung sparen?

Die Erbschaftssteuer im Erbrecht in Deutschland ist ein wichtiger Faktor bei der Vermögensübertragung. Sie betrifft jede Form der Erbschaft, unabhängig davon, ob diese durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge entsteht.

Die wichtigsten Freibeträge nach § 16 ErbStG:

Steuerfrei bleibt der Erwerb des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500.000 Euro sowie der Kinder und Stiefkinder in Höhe von 400.000 Euro. Eltern haben im Erbfall nur einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu — wer frühzeitig plant, kann sie mehrfach nutzen.

Durch frühzeitige Planung zu Lebzeiten kann die Erbschaftssteuer im Erbrecht in Deutschland gezielt optimiert und häufig reduziert werden. Insbesondere durch eine vorausschauende Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten lassen sich gesetzliche steuerliche Vorteile im Rahmen des Erbrechts nutzen und spätere Belastungen für die Erben verringern.

Ausnahmslos sollte daher jede letztwillige Verfügung bereits bei seiner Gestaltung in Hinblick auf die erbschaftssteuerlichen Auswirkungen umfassend geprüft werden. Oftmals werden aus Unkenntnis steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu Lebzeiten unterlassen. Ohne vorausschauende Planung können erbschaftssteuerlichen Auswirkungen für die Erben eine große finanzielle Belastung darstellen.

Hier hilft ein Anwalt: Ich berate Sie umfassend zu Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht und helfe Ihnen, eine optimierte Lösung bei der Gestaltung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten in Bezug auf die Erbschaftssteuer zu finden.

Erbschein im Erbrecht

Nach einem Erbfall benötigen viele Erben einen Erbschein, um über den Nachlass verfügen zu können.

Nach § 2353 BGB erteilt das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Hier hilft ein Anwalt: Ich unterstütze Sie bei der Beantragung des Erbscheins und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Erbscheinsverfahren.

Vorsorgevollmacht: Warum sie zum Erbrecht gehört

Die Vorsorgevollmacht im Erbrecht in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil moderner Vorsorge nach dem BGB. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person, sichern Ihre Entscheidungen zu Lebzeiten, vermeiden gerichtliche Eingriffe im Erbfall und ergänzen sinnvoll Testament und Erbvertrag.

Hier hilft ein Anwalt: Ich gestalte mit Ihnen ihre Vorsorgevollmacht. Sofern diese der notariellen Beurkundung bedarf, berate ich den notariellen Entwurf und stimme diesen auf Ihren individuellen Bedarf ab.

Fazit – Erbrecht rechtzeitig regeln- bevor es zu spät ist

Das Erbrecht ist komplex und umfasst zahlreiche Regelungen im BGB, insbesondere zu Erbfolge, Nachlass, Pflichtteil, Erbschaft und Testament. Wer frühzeitig plant, kann Konflikte innerhalb der Familie vermeiden und den Nachlass rechtssicher gestalten.

Ihre Rechtsanwältin der Kanzlei Berndt & Berndt für Erbrecht in Luckenwalde und in Dahme/Mark:

Wenn Sie Fragen zum Erbrecht oder Erbschaftssteuerrecht haben oder Unterstützung im Erbfall benötigen, stehe ich Ihnen zur Seite.

Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • Prüfung der Rechtsfolgen des Erbfalls und Ermittlung der Erbquoten
  • Prüfung der letztwilligen Verfügung und Ihrer Rechte sowie deren Durchsetzung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich
  • Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge und Klärung der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten
  • Der Vertretung Ihrer Interessen im Erbscheinsverfahren
  • Der Gestaltung von Verträgen, Testamenten und Verfügungen, auch vorweggenommene Erbfolge unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Erbschaftssteuer
  • Ihrer individuellen Planung der Erbfolge zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge
  • der optimalen Strukturierung von Erbschaft und Nachlass auch in Bezug auf die Optimierungen einer Erbschaftssteuer
  • Konfliktlösung und Hilfe bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

 

→ Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung im Erbrecht und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Familie.

Treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung und fragen Sie nach einem Termin für ein persönliches Gespräch. Wir beraten Sie gerne!

*  Pflichtfelder

Danke! Ihre Anfrage ist eingegangen
Oops! Something went wrong while submitting the form.