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Das Erbrecht ist im fünften Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 1922 bis 2385 BGB geregelt. Es bestimmt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht — und es betrifft jeden: als künftigen Erblasser, als Erben oder als Pflichtteilsberechtigten.
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